Journal Frankfurt: Wachsende Annäherung

Gepostet am Mittwoch, den 30. Januar 2013 um 14:48 in Wirtschafts- und Finanzpolitik

Hermann Ott und Matthias Zimmer

Wachsende Annäherung

Die Grenzen des Wachstums sind erreicht. Und nun? Darüber diskutierten im Haus am Dom Matthias Zimmer (CDU) und Hermann Ott (Grüne) – und waren sich weitgehend einig.

Das Giebelzimmer im Haus am Dom hat etwas kirchliches, nicht wundern also, wenn es später am Abend etwas spirituell wird. Das Thema indes erzwingt das ja auch geradezu. Es geht ums Wachstum, und damit um dessen Grenzen, so sind die Zeiten eben. Gekommen sind Mathias Zimmer (Foto), Bundestagsabgeordneter und frischgekürter, erneuter Direktkandidat der CDU, und Hermann Ott, Mitglied des Bundestages für die Grünen, zuvor Chef des Wuppertal-Instituts, ein kluger, auch ein selbstironischer Kopf, bei dem man sich fragt, warum seine Partei ihn nicht mehr im Bundestag sehen will, wie man hört. Gut, vielleicht ist es die Selbstironie, kann man halt nicht wie eine Monstranz vor sich hertragen so wie political correctness oder Castorgegnerschaft.

Das wirklich Erstaunliche an diesem Abend aber wird sein, dass hier ein CDU-Politiker und ein Grünen-Politiker zusammensitzen und sich nicht nur zuhören und ausreden lassen, sondern dass im Haus am Dom auch ein verständiges Publikum sitzt, dass auch dann nicht unruhig auf den Sitzen herumrutscht oder gelangweilt auf Smartphones herumdatscht als die Veranstaltung die Zwei-Stunden-Marke schon längst gerissen hat.

Zum vollständigen Artikel bei Journal Frankfurt online

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Presseartikel zur Veranstaltung "Endlich wachsen?": Schweinespeck als Lebenszweck?

Gepostet am Dienstag, den 29. Januar 2013 um 14:10 in Wirtschafts- und Finanzpolitik

Schweinespeck als Lebenszweck?

Spannende schwarz-grüne Diskussion über Wachstumsgrenzen

Na also, es geht auch anders: Niveauvoll, fair, die Argumente der Protagonisten von großem Ernst getragen, die sehr zahlreichen Diskussionsbeiträge aus dem Publikum mit Sachverstand und weder eifernd noch geifernd eingebracht, vereint im Bemühen um die beste Lösung! Die Rede ist nicht von einer Jubiläumsitzung des Kardinalkollegiums im Vatikan, sondern von einer Diskussionsveranstaltung mit Dr. Matthias Zimmer, dem CDU-Bundestagsabgeordneten im westlichen Frankfurt, und MdB Dr. Hermann E. Ott vom Bündnis 90/Die Grünen, promovierter Jurist und klimapolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, geschehen am Donnerstagabend im „Haus am Dom“ in Frankfurt. Es ging um Möglichkeiten und Grenzen der Entkopplung von Wachstum, Ressourcenverbrauch und technischem Fortschritt, dem Thema, mit dem sich die Projektgruppe 3 (von insgesamt fünf) der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zum Thema Wachstum, Wohlstand und Lebensqualität intensiv beschäftigte und dies teilweise noch tut.

Mehr: Schweinespeck als Lebenszweck? auf Frankfurt-live.com

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Veranstaltung zum Thema Fluglärm: Unsere Ohren fordern: Schluss mit dem Krach!

Gepostet am Dienstag, den 22. Januar 2013 um 16:38 in Verschiedenes

Das Thema Fluglärm beschäftigt alle im Ballungsraum Rhein-Main mit dem Großflughafen Frankfurt und natürlich auch die Politik:

Wolfgang Strengmann-Kuhn MdB und Frank Kaufmann MdL wollen am Dienstag,

05. 03. 2013 ab 19.30 Uhr im Schanz in Mühlheim (Kreis Offenbach)

die Konzepte der Grünen in Bund und Land zur Verminderung von Fluglärm vorstellen und mit den Anwesenden diskutieren.

Entschließungsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

Gepostet am Donnerstag, den 17. Januar 2013 um 16:55 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12091 vom 16. 01. 2013

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Ingrid Hönlinger, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Tom Koenigs, Markus Kurth, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Walter-Rosenheimer, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksachen 17/11513, 17/12086 –

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Entscheidungen vom 20. Juni 2012 (Az XII ZB 99/12 und Az XII ZB 130/12) seine bisherige Rechtsprechung korrigiert und Behandlung gegen den ausdrücklichen Willen der Patienten als erheblichen Grundrechtseingriff bewertet. Er hat dabei die wesentlichen Grundsätze aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (2 BvR 882/09 und 2 BvR 633/11) übernommen.

Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht

Gepostet am Donnerstag, den 17. Januar 2013 um 16:43 in Pressemitteilung,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12068  vom 16. 01. 2013

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Markus Kurth, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht

A. Problem Das aktive und passive Wahlrecht steht grundsätzlich jeder Bürgerin und jedem Bürger zu (Artikel 38 des Grundgesetzes). Nach dem Bundeswahlgesetz (BWahlG) und dem Europawahlgesetz (EuWG) sind allerdings all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Antrag: Zeitnahes Krankengeld für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbständige

Gepostet am Donnerstag, den 17. Januar 2013 um 16:39 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12067 vom 16.01.2013

Antrag

der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Birgitt Bender, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Krista Sager, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Arfst Wagner (Schleswig), Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zeitnahes Krankengeld für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbständige

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die aktuelle Regelung zum Krankengeld ist für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbstständige unbefriedigend. Eine Gruppe, die davon besonders betroffen ist, sind Künstlerinnen und Künstler, weil deren Erwerbsbiographien häufig aus Kurzzeitengagements und Selbstständigkeit bestehen. Hinzu kommt, dass dies in vielen Fällen mit prekären Einkommensverhältnissen verknüpft ist. Der § 46 Satz 2 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sieht vor, dass ein Anspruch auf Krankengeld für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sowie für unständig und kurzfristig Beschäftigte von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit besteht. Seit 2009 ist ein früherer Bezug von Krankengeld ausschließlich über einen Wahltarif möglich. Zum 1. August 2009 wurden die gesetzlichen Vorgaben dieses massiv in der Kritik stehenden Wahltarifs nach § 53 Absatz 6 SGB V geändert. Seitdem dürfen diese Wahltarife nicht mehr nach Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiken differenzieren. Krankenkassen, der Bundesrat und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (siehe Änderungsanträge in Bundestagsdrucksache 16/13428) forderten damals die bis Ende 2008 gültige gesetzliche Regelung wieder einzuführen. Diese enthielt für kurzzeitig und unständig Beschäftigte die Möglichkeit, mit einem erhöhten Beitragssatz Krankengeldanspruch spätestens ab dem 15. Tag (meist ab dem 1. Tag) zu erhalten.

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