Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Vermögensabgabe

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 17:01 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10770 vom  25. 09. 2012

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Dr. Tobias Lindner, Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Harald Ebner, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Bärbel Höhn, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Agnes Krumwiede, Stephan Kühn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Hermann E. Ott, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Frithjof Schmidt, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn, Daniela Wagner, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Vermögensabgabe

A. Problem

In den letzten drei Jahren ist die Staatsverschuldung in Deutschland rapide um mehr als 400 Mrd. Euro auf insgesamt über 2 000 Mrd. Euro angestiegen. Der Bund musste Garantien im Umfang von über 150 Mrd. Euro zugunsten maro- der Banken bereitstellen, um das Finanzsystem zu stabilisieren. Hinzu kommen milliardenschwere Konjunkturpakete, die den Absturz der Wirtschaft gebremst haben. Bislang dauert die Krise unverändert an und die Schätzungen für die Kosten der Krise steigen noch immer.

B. Lösung

Diese einmalige Finanzierungslast soll von den Reichsten der Bevölkerung ge- tragen werden. Dazu erfolgt die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe analog zum Lastenausgleich. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirt- schaftsforschung (DIW) im Auftrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt, dass auch bei hohen persönlichen Kinder- und Betriebsfreibeträgen ein großes Aufkommen realisierbar ist. Die Abgabe ist so ausgestaltet, dass sie über mehrere Jahre und weitgehend aus den Vermögenserträgen gezahlt werden kann.

C. Alternativen

Weiteres Anwachsen der Staatsverschuldung.

D. Kosten

Ein Gutachten des DIW zeigt, dass eine Vermögensabgabe geringe direkte Er- hebungskosten von weniger als 1 Prozent des Aufkommens aufweist. Die Ver- waltungskosten betragen demnach etwa 0,2 Prozent des Aufkommens und die Befolgungskosten der Abgabenpflichtigen liegen bei 0,64 Prozent des Aufkommens.

Gesetzentwurf Vermögensabgabe [PDF]

Antrag: Kleine und Kleinstgenossenschaften stärken, Bürokratie abbauen

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 16:29 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11579 vom 20. 11. 2012

Antrag

der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Daniela Wagner, Dr. Tobias Lindner, Cornelia Behm, Ulrich Schneider, Dr. Hermann E. Ott, Harald Ebner, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Markus Kurth, Jerzy Montag, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kleine und Kleinstgenossenschaften stärken, Bürokratie abbauen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

„Gemeinsam mehr erreichen“ – das ist der Grundgedanke der Genossenschaften. Nachhaltigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbsthilfe und Effizienz sind seit Jahrzehnten Markenzeichen dieser demokratischen Gesellschaftsform.

Genossenschaften zielen darauf ab, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturel- len Belange ihrer Mitglieder zu fördern. Wie keine andere Rechtsform bieten genossenschaftliche Unternehmen die Möglichkeit der Mitwirkung und Mitgestaltung. Das Prinzip „ein Mitglied eine Stimme“ entspricht dem genossen- schaftlichen Demokratieprinzip und dem Grundsatz der Selbstverwaltung. Ob es um alternative Wohnprojekte, Wohnungsgenossenschaften, den Betrieb eines Dorfladens, Agrargenossenschaften und nicht zuletzt die regionalen Volks- und Raiffeisenbanken handelt, in der Gemeinschaft lassen sich Ziele leichter erreichen als alleine. Ein weiteres wesentliches Element des Genossenschafts- modells ist die Unterstützung der eigenen Mitglieder, sodass bloße kurzfristige Renditeinteressen nicht im Vordergrund stehen.

Newsletter Dezember 2012

Gepostet am Donnerstag, den 20. Dezember 2012 um 16:24 in Altersarmut,Alterssicherung,Grundeinkommen,Verschiedenes

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            20.12.2012

Bestellen/abbestellen: http://archiv.strengmann-kuhn.de/?page_id=14

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

die letzten Wochen und Monate waren sehr ereignisreich:

Im November gab es einen Bundesparteitag mit dem Schwerpunkt Sozialpolitik, bei dem u.a. das Grüne Rentenkonzept verabschiedet wurde, kurz danach hat die Bundestagsfraktion ein konkretes und durchgerechnetes Konzept zur Garantierente beschlossen, Anfang Dezember wurde ich zum Direktkandidaten für die Bundestagswahl für den Wahlkreis 185 (Offenbach) gewählt und in der letzten Sitzungswoche im Dezember standen noch zwei schwierige Entscheidungen, nämlich zur Beschneidung und zur Stationierung von Patriot-Raketen in der Türkei an. Darüber und über weitere Aktivitäten berichtet dieser Newsletter. Am Ende gibt es auch wieder einen Überblick über kommende Termine.

Wie immer wünsche ich viel Spaß beim Lesen, frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Allen, die sich laufend über meine Aktivitäten informieren wollen, empfehle ich meine Facebook-Seite:
http://www.facebook.com/pages/Wolfgang-Strengmann-Kuhn/37213684093

und/oder folgt mir auf Twitter:
http://twitter.com/w_sk

Ihr/ Euer
Wolfgang Strengmann-Kuhn

Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Stationierung von Patriot-Raketen in der Türkei

Gepostet am Freitag, den 14. Dezember 2012 um 13:37 in Frieden

Erklärung nach § 31 GOBT von Sylvia Kotting-Uhl und Wolfgang Strengmann-Kuhn zur Abstimmung über das Mandat zur Entsendung deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei, Bundestags-Drs. 17/11783

Ich teile die Einschätzung einiger meiner Fraktionskolleginnen und –kollegen, die diese als Begründung für ihre Zustimmung zur Entsendung der Streitkräfte in die Türkei in ihrer persönlichen Erklärung nach § 31 GOBT gegeben haben, weitgehend:

Seit Beginn der Protestbewegungen gegen das Regime von Bashar al-Assad in Syrien hat sich aus einer friedlichen Bewegung für Freiheit und Selbst­bestimmung ein blutiger Bürgerkrieg entwickelt. Der Konflikt ist unüber­sichtlich geworden, er hat eine regionale, ethnische, konfessionelle und dschihadistische Dimension gewonnen. Die internationale Gemeinschaft hat sich bislang nicht zu einem gemeinsamen, entschlossenen Handeln für eine friedliche Beilegung des Konflikts entschließen können.

In Ermangelung eines solchen Plans wäre es für Deutschland und seine Verbündeten töricht und höchst gefährlich, sich militärisch in diese Aus­einandersetzungen verwickeln zu lassen. Deswegen müssen alle Schritte vermieden werden, die einer solchen Eskalation Vorschub leisten können.

Persönliche Erklärung nach §31 GO zur zweiten und dritte Beratung der Gesetzentwürfe zum Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

Gepostet am Mittwoch, den 12. Dezember 2012 um 19:32 in Verschiedenes

Ich halte beide heute zur Abstimmung vorgelegten Gesetzentwürfe bezgl. der Beschneidung von Jungen für ungeeignet, dem komplexen Thema und den darin innewohnenden Zielkonflikten gerecht zu werden.

Meiner Meinung nach wäre eine Art Moratorium besser gewesen, um mehr Zeit zu haben, um mit allen Beteiligten eine Vorgehensweise zu suchen, die das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf freie Religionsausübung besser ausbalanciert.

Die Zirkumzision ist kein „kleiner Eingriff“. Sie verursacht bei Nichtbetäubung erhebliche Schmerzen und führt zum unwiderruflichen Verlust eines zwar kleinen Teils des Körpers, der jedoch mit zu den erogensten Zonen zählt.

Andererseits kann einer Jahrtausende alten Tradition, die für zwei Weltreligionen (Judentum und Islam) identitätsstiftend ist, nicht mit Mitteln des Strafrechts begegnet werden. Ein gesetzliches Verbot der Beschneidung von Jungen vor dem 14. Lebensjahr würden viele jüdische und muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger als diskriminierend und Angriff auf ihr Recht auf Religionsausübung auffassen. Außerdem wäre zu befürchten, dass Beschneidungen dann im Ausland oder unter bedenklichen Bedingungen im Verborgenen stattfinden. Ich werde deshalb den Gesetzentwurf, der ein Beschneidungsverbot für unter 14jaehrige Jungen vorsieht, ablehnen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung versucht zwar, aufgrund der Verunsicherung, die durch das „Kölner Urteil“ ausgelöst wurde, Rechtssicherheit herzustellen. Er birgt aber die Gefahr, dass hinterfragungswürdige Praktiken der Beschneidung als staatlich akzeptiert festgeschrieben werden. Werden die Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf, die eine Tolerierung der Beschneidung an die Einhaltung weiterer Bedingungen knüpfen und eine Überprüfung des Gesetzes nach einer gewissen Frist einfordern und damit die Vorläufigkeit dieser Regelung betonen, nicht angenommen, werde ich auch diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen sondern mich der Stimme enthalten.

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Antrag: Aktionsplan Soziale Sicherung – Ein Beitrag zur weltweiten sozialen Wende

Gepostet am Donnerstag, den 29. November 2012 um 15:22 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11665 vom 28. 11. 2012

Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Ute Koczy, Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Harald Terpe, Beate Walter- Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktionsplan Soziale Sicherung – Ein Beitrag zur weltweiten sozialen Wende

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die soziale Kluft zwischen Arm und Reich wird in fast allen Ländern der Erde zusehends größer. Reiche werden reicher, Arme ärmer. Obwohl fast alle Entwicklungs- und Schwellenländer ein beachtliches Wirtschaftswachstum verzeichnen, profitiert der Großteil der Menschen davon nicht. Deshalb ist eine weltweite soziale Wende zwingend erforderlich, die Teil der sozial-ökologischen Transformation sein muss.

Zentraler Bestandteil der sozialen Wende muss die Verwirklichung der im Sozialpakt der Vereinten Nationen (VN) von 1966 völkerrechtlich festgeschriebenen Grundsätze sein: Das Recht auf faire, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, das Recht auf angemessenen, den Lebensunterhalt sichernden Lohn, das Verbot von Kinderarbeit, das Recht zur Mitbestimmung und zur Bildung von Gewerkschaften, außerdem das Recht auf soziale Sicherheit, auch im Alter, einen menschenwürdigen Lebensstandard, die Absicherung im Krankheitsfall und das Recht vor Hunger geschützt zu sein.

Ein wichtiges Element dieser sozialen Wende ist der weltweite Aufbau sozialer Sicherungssysteme, denn immer noch haben etwa 80 Prozent der Weltbevölkerung keine angemessene soziale Absicherung.

Zum vollständigen Antrag [PDF]

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